Motorrad – Klasse A

Klasse A

Für alle Krafträder und dreirädrige Kraftfahrzeuge ohne Leistungsbeschränkung. 

Die Klasse A umfasst Kraftfahrzeuge mit einer Motorleistung von mehr als 15 kW, sowie einem Hubraum von mehr als 50 ccm. Wer die Klasse A2 seit mindestens 2 Jahren besitzt, kann die Klasse A nach vorheriger praktischer Prüfung erhalten, womit das Mindestalter auf 20 Jahre gesenkt ist. 

200,00 €

46,00 €

52,50 €

54,00 €

130,00 €

  • Mit dieser Fahrerlaubnis dürfen Kraftfahrzeuge der Klasse A bedient werden – dreirädrige Kraftfahrzeuge dürfen allerdings erst mit 21 Jahren gelenkt werden. 
  • Inhaber der Klasse B (vor dem 19. Januar 2013) sind zur Führung eines 3-rädrigen Fahrzeugs der Klasse A berechtigt. 
  • Führerscheinbesitzer der Klasse A1 brauchen nur eine praktische Teilausbildung, was bedeutet, dass sich die Anzahl der vorgeschriebenen Sonderfahrten verringert. 
  • Eingeschlossene Klassen: AM, A2, A1 

  • Mindestalter: 24 Jahre (bei Direkterwerb), 20 Jahre (bei 2-jährigem Vorbesitz Klasse A2) 

Theoriezeiten nach Absprache

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